Foto: Tobias Koch
Versprochen gehalten: Der Bundestag hat in dieser Woche beschlossen, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Auch das Bundesnaturschutzgesetz wird angepasst.
Dass dieser lange Weg nun erfolgreich endet, begrüßt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Benedikt Büdenbender, der selbst an den Verhandlungen im Landwirtschaftsausschuss mitgewirkt hat:
„Es waren viele Gespräche und Diskussionen nötig. Leider wurde die Debatte oft sehr ideologisch geführt. Der Wolf verursacht Konflikte, denen man pragmatisch begegnen muss. Genau das tun wir mit dem neuen Gesetz. Für unsere ländliche Region ist das eine sehr gute Nachricht.“
In Siegen-Wittgenstein hatte es zuletzt vermehrt Wolfsrisse gegeben. Für die betroffenen Landwirte stellt der Wolf ein zunehmendes Problem dar.
Das neue Gesetz eröffnet die Möglichkeit, das bestehende Maßnahmenbündel des präventiven Herdenschutzes um die Option der Bejagung im Rahmen eines Bestandsmanagements zu ergänzen.
Nun müssen die Länder ihre Gesetzgebung ebenfalls anpassen. Büdenbender erwartet eine zeitnahe Anpassung in NRW: „Wir eröffnen außerdem den Ländern die Möglichkeit, Weidegebiete zu bestimmen, in denen eine Bejagung des Wolfs zur Vermeidung von Schäden erforderlich ist. Auch das ist wichtig, um regionalen Unterschieden gerecht zu werden.“
Dem Anliegen einer Balance zwischen der Rückkehr des Wolfes, dem erforderlichen präventiven Herdenschutz sowie der öffentlichen Sicherheit wird nun Rechnung getragen.

Empfehlen Sie uns!