Neue Förderrunde: 333 Millionen Euro für Sanierung kommunaler Sportstätten

Benedikt Büdenbender (CDU): Weiterleitung der Mittel an Vereine ist möglich

Der Deutsche Bundestag stellt erneut Mittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfügung.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Benedikt Büdenbender begrüßt die Entscheidung „Es ist wichtig, dass der Bund bei der Sanierung von Sportstätten unterstützt. Gerade bei uns in Siegen-Wittgenstein sind viele Menschen in Vereinen engagiert. Die müssen sich auf eine gute Infrastruktur verlassen können. Die Weiterleitung von Fördermitteln an Vereine ist möglich.“

In der letzten Förderrunde konnte sich die Rollsportanlage in Bad Berleburg über Bundesmittel freuen. Nun stehen deutschlandweit weitere 333 Millionen Euro bereit.
Bis zum 1. Februar 2027 haben Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, die Möglichkeit Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen.

Die Zuwendungen werden zur Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt. Finanzierungsart ist die Festbetragsfinanzierung. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 45 Prozent, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro.

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