Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen

Büdenbender begrüßt Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren als "notwendige Weichenstellung für unsere Infrastruktur."

Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz und den Änderungen am Umweltrechtsbehelfsgesetz werden die Voraussetzungen geschaffen, wichtige Infrastrukturvorhaben jetzt schneller, effizienter und rechtssicher umzusetzen. Die Neuregelungen stärken den Wirtschaftsstandort Deutschland, beschleunigen Investitionen und schaffen zugleich mehr Klarheit in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Benedikt Büdenbender begrüßt diese Beschleunigung.

„Das ist eine notwendige Weichenstellung für die Infrastruktur auch bei uns in Siegen-Wittgenstein. Zahlreiche wichtige Projekte in unserer Region werden davon profitieren.“
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz steigert die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere im Bereich der Verkehrsinfrastruktur erheblich. Schienenwege, Bundesfernstraßen und Wasserstraßen werden künftig ausdrücklich als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse eingestuft. Dadurch erhalten diese Projekte künftig Vorrang in der Bearbeitung bei Behörden und Gerichten und können zügiger realisiert werden.
Auch beim Naturschutz sollen Verfahren einfacher werden. Wenn durch ein Bauprojekt Natur beeinträchtigt wird, muss dafür ein Ausgleich geschaffen werden. Künftig kann dafür öfter Geld gezahlt werden, statt extra Flächen als Ausgleich bereitzustellen. So kann gutes Ackerland weiter für die Landwirtschaft genutzt werden und bleibt für die Lebensmittelproduktion erhalten. Gleichzeitig steht weiterhin Geld für wirksame Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung
Zudem gibt die Reform des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mehr Planungssicherheit bei zentralen Zukunftsprojekten. Klagen gegen Infrastrukturvorhaben haben künftig keine aufschiebende Wirkung mehr. Dies gilt für alle Projekte der Verkehrs, Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur sowie Projekten die dem Klimaschutz, der Klimaanpassung sowie der Ernährungssicherheit dienen. Damit können dringend benötigte Maßnahmen trotz laufender Gerichtsverfahren schneller umgesetzt werden, ohne dass der gerichtliche Rechtsschutz als solcher entfällt.

Darüber hinaus wird das Verbandsklagerecht gezielt eingeschränkt. „Endlich wird den Klageverbänden Einhalt geboten, jahrelange Verzögerungen durch immer neue Scheinvorwürfe sind künftig Geschichte“, so Büdenbender.
Mit den Neuregelungen werden Planungs- und Genehmigungsverfahren spürbar modernisiert. Sie schaffen einen ausgewogenen Ausgleich zwischen einer zügigen Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte, einem wirksamen Umwelt- und Naturschutz sowie einer leistungsfähigen Landwirtschaft und stärken damit die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.