Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Benedikt Büdenbender hat in seiner ersten Rede im Deutschen Bundestag eine Verschiebung des „Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ angekündigt und fordert grundlegende Änderungen zum Wohle von Landwirten, Verbrauchern und Tieren.
„Das Gesetz schafft Bürokratie statt Fortschritt und belastet Betriebe, ohne dem Tierwohl tatsächlich zu dienen“, so Büdenbender.
Das bisherige Gesetz aus dem Jahr 2023 sieht vor, dass zunächst Schweinefleisch einer verpflichtenden Kennzeichnungspflicht unterliegt, wobei ausländische Produkte vollkommen außen vor sind. Der bürokratische Aufwand wurde von Landwirten und Bundesländern, die aufwändige Registrierungen verantworten müssen, massiv kritisiert.
Die CDU/CSU hat daher angekündigt, den Start der Kennzeichnungspflicht zunächst vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026 zu verschieben, um genug Zeit für spürbare Veränderungen zu haben. Dazu erklärt Büdenbender im Deutschen Bundestag: „Wir verschaffen uns Luft. Luft für die Landwirte und Luft für uns hier im Parlament, um das Gesetz nochmal grundlegend anzupacken.“
Konkret geht es Büdenbender um weniger Bürokratie und die Einbindung schon bestehender, freiwilliger Systeme: „Es gibt schon längst die ‚Initiative Tierwohl‘ oder die bekannte Haltungsform-Kennzeichnung. Die werden wir klug integrieren. Und auch beim Baurecht müssen wir ran: Denn ohne klare Regeln und Genehmigungsmöglichkeiten für Stallumbauten lässt sich kein Betrieb umbauen. Wer vom Landwirt Veränderung verlangt, muss ihm auch die Werkzeuge dafür geben.“
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